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Steuernews-TV Juni 2023
Verwenden Unternehmer für die Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit ihren privaten Wohnraum als Arbeitsplatz, so kann hierfür ein Arbeitsplatzpauschale als pauschaler Abzugsposten berücksichtigt werden. Dadurch werden etwa Strom, Heizung, Beleuchtung oder die AfA pauschal abgegolten. Mehr zu diesem Thema, erfahren Sie hier bei uns in Steuernews-TV.
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