Steuernews für Gastronomie
Weitere Artikel Herbst 2020
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- Wie wurde die Gastgewerbepauschalierungsverordnung geändert?
- Wo gilt der Umsatzsteuersatz von 5 % in der Gastronomie?
- Umsatzsteuersatz 5 %: Was ist der Unterschied zwischen Beherbergung und Vermietung von Grundstücken?
- Voraussichtliche Sozialversicherungswerte im ASVG für 2021
- SV-pflichtige Gewinnausschüttungen werden an die SVS übermittelt
- Reklamationen als Chance?
Wie wurde die Gastgewerbepauschalierungsverordnung geändert?
Wie angekündigt, wurde die Gastgewerbepauschalierungsverordnung vom Finanzminister geändert. Artikel lesen
Wo gilt der Umsatzsteuersatz von 5 % in der Gastronomie?
Eine Verlängerung bis Ende 2021 wurde angekündigt, die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Artikel lesen
Umsatzsteuersatz 5 %: Was ist der Unterschied zwischen Beherbergung und Vermietung von Grundstücken?
Die (bloße) Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke unterliegt weiterhin dem Steuersatz in Höhe von 10 %. Artikel lesen
Voraussichtliche Sozialversicherungswerte im ASVG für 2021
Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2021: 1,033. Artikel lesen
SV-pflichtige Gewinnausschüttungen werden an die SVS übermittelt
Viele Gesellschafter-Geschäftsführer liegen bereits ohne Berücksichtigung von Ausschüttungen mit ihrem Einkommen als Geschäftsführer über der Höchstbeitragsgrundlage. Artikel lesen
Reklamationen als Chance?
Tipps zur Bearbeitung von Reklamationen Artikel lesen
Weitere Ausgaben

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte im ASVG für 2021
Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2021: 1,033.
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der neuen Werte.
ASVG-Werte (voraussichtlich) | |
Geringfügigkeitsgrenze | |
monatlich | € 475,86 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 713,79 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 185,00 |
monatlich | € 5.550,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 11.100,00 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 6.475,00 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 27. Oktober 2020
Bild: NOBU - Fotolia.com