Steuernews für Klienten
Weitere Artikel Dezember 2019
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- Was ändert sich beim Kfz-Sachbezug?
- Was bedeutet die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger ab 1.1.2020 für Unternehmer?
- Benötigt man bei Vermietung einer Ferienwohnung eine Gewerbeberechtigung?
- Steuerbefreiung für bestimmte Aushilfen läuft per 31.12.2019 aus
- Wie wurden die Behindertenpauschbeträge bei Minderung der Erwerbsfähigkeit angehoben?
- Ab 1.1.2020: Elektronische Zustellung für Unternehmer wird Pflicht
- Arbeitnehmertipp: Investitionen in Arbeitsmittel bis Jahresende prüfen
- Achten Sie auf die Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern!
Was ändert sich beim Kfz-Sachbezug?
Der Bundesminister für Finanzen hat die Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge geändert. Artikel lesen
Was bedeutet die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger ab 1.1.2020 für Unternehmer?
Per 1.1.2020 werden aus den neun Gebietskrankenkassen der einzelnen Bundesländer eine Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Artikel lesen
Benötigt man bei Vermietung einer Ferienwohnung eine Gewerbeberechtigung?
Das Vermieten einer Ferienwohnung, kann entweder eine gewerbefreie Raummiete oder eine Beherbergung sein, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist. Artikel lesen
Steuerbefreiung für bestimmte Aushilfen läuft per 31.12.2019 aus
Bis 31.12.2019 ist es möglich, bestimmte geringfügig beschäftigte Aushilfen steuerfrei im Betrieb zu beschäftigen. Artikel lesen
Wie wurden die Behindertenpauschbeträge bei Minderung der Erwerbsfähigkeit angehoben?
Unter bestimmten Voraussetzungen steht bei Behinderung einem Steuerpflichtigen ein Freibetrag bei der Berechnung der Einkommensteuer zu. Artikel lesen
Ab 1.1.2020: Elektronische Zustellung für Unternehmer wird Pflicht
Wie berichtet wurden viele Unternehmen durch eine automatische Übernahme von Daten aus z. B. FinanzOnline im Teilnehmerverzeichnis angelegt. Artikel lesen
Arbeitnehmertipp: Investitionen in Arbeitsmittel bis Jahresende prüfen
Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen auch kostenintensivere Arbeitsmittel wie die Anschaffung eines Laptops von der Steuer absetzen. Artikel lesen
Achten Sie auf die Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern!
Ein Unternehmer bestimmt oft selbst mit seinen eigenen Äußerungen, wie ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit investieren soll. Artikel lesen
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Ab 1.1.2020: Elektronische Zustellung für Unternehmer wird Pflicht
Nicht vergessen: Wie in einer früheren Ausgabe der Steuernews schon berichtet, sind Unternehmer grundsätzlich ab dem 1.1.2020 zur Teilnahme an der neuen elektronischen Zustellung behördlicher Schriftstücke verpflichtet, außer das Unternehmen verfügt über keinen Internetanschluss oder unterschreitet die Umsatzgrenze zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen.
ACHTUNG: Wie berichtet wurden viele Unternehmen durch eine automatische Übernahme von Daten aus z. B. FinanzOnline im Teilnehmerverzeichnis angelegt und die Behörden können bereits ab 1.12.2019 an Teilnehmer im Teilnehmerverzeichnis elektronisch zustellen. Zur Abholung von elektronischen Zustellungen ist unter anderem eine Registrierung am Unternehmensserviceportal (USP - https://www.usp.gv.at) erforderlich, im Anzeigemodul „MeinPostkorb“ können Sie als Postbevollmächtigter unter anderem die E-Mail-Adresse für Verständigungen über neue Nachrichten eingegeben. Weitere Informationen finden Sie www.usp.gv.at und auf www.bmdw.gv.at/Services/ElektronischeZustellung.
Stand: 26. November 2019
Bild: Gajus - Fotolia.com