So finden Sie uns in Zell am See
Hier finden Sie unsere Adressdaten und Bürozeiten. Besuchen Sie unsere Kanzlei! Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.
Grundsätzlich zahlen Sie als Arbeitnehmer oder Pensionist Lohnsteuer. Sind Sie Selbstständiger, dann müssen Sie Einkommensteuer bezahlen.
Die Arbeitnehmerveranlagung - auch Lohnsteuerausgleich genannt - wird in Österreich über das Finanzamt durchgeführt. Alle Informationen, Tipps zum Lohnsteuerausgleich und Formulare werden im Internetportal FinanzOnline zur Verfügung gestellt. Nach Ihrer Registrierung unter www.finanzonline.at können Sie Ihren Lohnsteuerjahresausgleich anhand der FinanzOnline-Formulare vornehmen. Das entsprechende Formular für die Arbeitnehmerveranlagung ist L1.
Ihr Arbeitgeber behält die Lohnsteuer automatisch ein und führt diese an das Finanzamt ab. Im Zuge Ihrer Arbeitnehmerveranlagung können bestimmte Ausgaben geltend gemacht werden.
Anschließend wird Ihre Lohnsteuer für das veranlagte Jahr neu berechnet und es kann zu einer Steuergutschrift kommen. Ihre Arbeitnehmerveranlagung können Sie jedes Jahr und auch insgesamt fünf Jahre zurück durchführen!
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei unseren Steuerberatern oder auch online auf www.bmf.gv.at/steuern.
Die Einkommensteuer wird im Veranlagungsweg erhoben. Die Steuerklärung können Sie selbst durchführen. Dafür müssen Sie als Selbstständiger eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Besuchen Sie dazu www.finanzonline.at und registrieren Sie sich. Anschließend können Sie Ihre Steuererklärung online erstellen.
Wenn Sie unsere Steuerberatungskanzlei mit Ihrer Buchhaltung bzw. Ihrem Jahresabschluss betraut haben, kann auch unser Team Ihre Steuererklärung erstellen. Wir haben alle Unterlagen dafür bereits im Haus, Sie ersparen sich dadurch viel Arbeit und kostbare Zeit.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung erstellen, benutzen Sie am besten das dafür vorgesehene Formular E1 im FinanzOnline-Portal. Dort steht Ihnen auch eine ausführliche Ausfüllhilfe zur Verfügung. Nach der Angabe persönlicher Daten sind Angaben zu Einkünften und Abzugsposten zu machen.
Wenn Sie mehr über die Einkommensteuererklärung wissen möchten, nutzen Sie die ausführlichen Informationen auf www.bmf.gv.at/steuern. Selbstverständlich stehen Ihnen unsere erfahrenen Steuerberater für Ihre Steuererklärung jederzeit gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an!
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.